Fragebogen: Pflanzenschutz Lagerung
(Unzutreffende Fragen bitte überspringen)
CC = Cross Compliance
§ = deutsches Fachrecht
E = nur eine Empfehlung
Bisherige Teilnehmer:
2892
Ja Nein
Grundlage
1. Die
Lagerbehälter
für PSM sind
dicht
?
CC
2. PSM-Lagerung nur in
Originalverpackungen
?
§
Details
3. PSM-Lagerung in einem
abschließbarem Raum
oder einem
Gefahrstoffschrank
?
§
Details
4.
Kennzeichnung
PSM-Lager vorhanden?
§
Details
5. Wände, Decken, Türen und Regale aus nicht
brennbaren Stoffen
?
§
6. Keine
brennbaren Materialien
in der Nähe?
§
Details
7.
Lagerliste
erstellt und aktuell?
§
Details
8. Keine PSM-Lagerung zusammen mit
Lebens-, Futter- oder Arzneimittel
?
§
9.
Stoffundurchlässige
Bodenfläche?
§
10.
Auffangfläche
mit Nachweis vorhanden?
§
11.
Auffangkapazität
: 10% der Lagermenge oder größter Behälter?
§
12. Lagerung von max.
450 kg
PSM-Mittel insgesamt?
E
13. Lagerung von max.
200 kg
giftige Stoffe (
T
)?
§
14. Lagerung von max.
50 kg
sehr giftige Stoffe (
T+
)?
§
15.
Bindemittel
für den Schadenfall vorhanden?
§
16. Ordnungsgemäße
Entsorgung
von PSM-
Verpackung
?
§
Details
17. PSM werden nicht länger als
2 Jahre gelagert
?
§
18.
Nicht mehr verwendbare
PSM werden ordnungsgemäß entsorgt?
§
19. Aushang der Betriebsanweiseung?
§
Details