Fragebogen: Pflanzenschutz Lagerung


(Unzutreffende Fragen bitte überspringen)
CC = Cross Compliance
§ = deutsches Fachrecht
E = nur eine Empfehlung
Bisherige Teilnehmer: 2892
 
Ja     Nein Grundlage
1. Die Lagerbehälter für PSM sind dicht?     CC
2. PSM-Lagerung nur in Originalverpackungen?     § Details
3. PSM-Lagerung in einem abschließbarem Raum oder einem Gefahrstoffschrank?     § Details
4. Kennzeichnung PSM-Lager vorhanden?     § Details
5. Wände, Decken, Türen und Regale aus nicht brennbaren Stoffen?     §
6. Keine brennbaren Materialien in der Nähe?     § Details
7. Lagerliste erstellt und aktuell?     § Details
8. Keine PSM-Lagerung zusammen mit Lebens-, Futter- oder Arzneimittel?     §
9. Stoffundurchlässige Bodenfläche?     §
10. Auffangfläche mit Nachweis vorhanden?     §
11. Auffangkapazität: 10% der Lagermenge oder größter Behälter?     §
12. Lagerung von max. 450 kg PSM-Mittel insgesamt?     E
13. Lagerung von max. 200 kg giftige Stoffe (T)?     §
14. Lagerung von max. 50 kg sehr giftige Stoffe (T+)?     §
15. Bindemittel für den Schadenfall vorhanden?     §
16. Ordnungsgemäße Entsorgung von PSM-Verpackung?     § Details
17. PSM werden nicht länger als 2 Jahre gelagert?     §
18. Nicht mehr verwendbare PSM werden ordnungsgemäß entsorgt?     §
19. Aushang der Betriebsanweiseung?     § Details